Das "Pferderecht" regelt die Rechte und Pflichten rund um das Pferd. Es hat sich in jüngster Zeit - nicht zuletzt durch die Abschaffung des besonderen Viehmängelrechts im BGB im Jahre 2002 - zu einem eigenständigen Rechtsgebiet entwickelt. Unter der Überschrift Pferderecht werden insbesondere folgende Bereiche zusammengefasst.
- Pferdekaufrecht
- Tierhalterhaftung
- Tierarzthaftung
- Einstallungsverträge und Pensionspferdehaltung
- Pferdesportrecht
- Tierschutz- und Tierzuchtrecht
Rechtsanwalt Dr. Wolf ist selbst Landwirtssohn, Reiter und Pferdehalter. Im Rahmen seiner Fortbildung zum angehenden Fachanwalt für Agrarrecht hat er sich auch im Pferderecht einer Prüfung stellen müssen, da auch dieser Rechtsberich dem Agrarrecht zugeordnet wird.
Im Pferderecht kann Dr. Wolf daher private Interessen mit seinem Beruf verknüpfen, was für den Mandanten nur von Vorteil sein kann.