Die Regeln des Miteinanders der Wohnungseigentümer untereinander und das Verhältnis zwischen Wohnungseigentümer und Verwalter sind im Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Doch so klar der
gesetzliche Rahmen des in 2007 reformierten Gesetzes zu sein scheint , so auslegungsbedürftig ist er. Dies zeigt sich an den zahlreichen Problemen zwischen Wohnungseigentümern und
Wohnungseigentümern und Verwalter, die nicht selten vor Gericht enden.
Für den Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht stellen sich häufig folgende Probleme:
- Haftung der Wohnungseigentümer
- Gebrauch des Sondereigentums
- Gebrauch des Gemeinschaftlichen Eigentums
- Lasten, Kosten, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
- Eigentümerversammlung/Stimmrecht/Einsichtsrecht